Rechtsprechung
   VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8447
VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08.NW (https://dejure.org/2008,8447)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20.10.2008 - 4 K 788/08.NW (https://dejure.org/2008,8447)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 4 K 788/08.NW (https://dejure.org/2008,8447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Abänderung einer erteilten Baugenehmigung; Einordnung einer Bestimmung zum Beheizen einer Sauna als isoliert anfechtbare Nebenbestimmung; Abgrenzung von Nebenbestimmungen und Inhaltsbestimmungen; Genehmigung von Abweichungen von bauaufsichtlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sauna mit Holzofen muss mindestens drei Meter Grenzabstand einhalten

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sauna mit Holzofen: Mindestens 3 m Grenzabstand!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Sauna mit Holzofen muss mindestens 3 m Grenzabstand einhalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzabstand für eine Sauna

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wie dicht darf die Sauna an das Nachbargrundstück ran?

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Eine Sauna mit Holzofen muss mindestens drei Meter Abstand zu den Nachbargrundstücken haben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sauna mit Holzofen muss mindestens 3 m Grenzabstand einhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sauna mit Holzofen muss mindestens 3 m Grenzabstand einhalten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Satz 1 gilt nicht für Gebäude im Sinne des Absatzes 9. Die genannte Vorschrift, die Ausfluss des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist (vgl. BVerwG, NJW 1991, 3293), ist hier von vornherein nicht anwendbar, denn weder handelt es sich bei dem Kamin um ein Gebäude noch wird er zu Wohnraum umgewandelt.

    Bei einer solchen Sachlage gebietet es zwar Art. 14 GG, die Möglichkeit der Genehmigung einer Umnutzung einer legal errichteten Bausubstanz grundsätzlich im Wege bauordnungsrechtlicher Befreiungsvorschriften einzuräumen (s. BVerwG, NJW 1991, 3293; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Juni 2008 - 1 B 10458/08.OVG -), soweit dem Vorhaben nicht berechtigte oder mehr als geringfügige Belange des Allgemeinwohls oder eines Nachbarn entgegenstehen.

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Bei der in der streitgegenständlichen Baugenehmigung enthaltenen Nebenbestimmung handelt es sich nach Auffassung der Kammer nicht um eine - isoliert anfechtbare - Nebenbestimmung, sondern um eine sog. modifizierende Auflage, für die eine selbständige Anfechtbarkeit grundsätzlich ausgeschlossen wird (s. z.B. BVerwG, DÖV 1974, 380).

    Die in der Baugenehmigung angeordnete Einschränkung ist nach dem Willen des Beklagten untrennbar mit der Baugenehmigung verbunden (vgl. BVerwG, DÖV 1974, 380).

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 571/08

    Verzicht eines Nachbarn auf öffentlich-rechtliche Abwehrrechte im Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Zwar kann ein Nachbar auf die ihm zustehenden öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche verzichten (ausführlich dazu Schröer/Dziallas, NVwZ 2004, 134); der Verzicht bindet auch den Rechtsnachfolger (VG Neustadt, Urteil vom 04. September 2008 - 4 K 571/08.NW - m. w. N., juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1981 - 1 B 26/81
    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Wegen der weit reichenden Konsequenzen bewirkt die Zustimmung des Nachbarn zu dem Bauvorhaben grundsätzlich allerdings nur dann einen wirksamen Verzicht, wenn diese sich eindeutig auf ein konkretes Vorhaben bezieht und nach Abgabe der Erklärung keine Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, die den Nachbarn stärker belastet (OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1981, 879).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Zwar sind Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten, die nur die weitere Nutzung des bisherigen Bestandes in der bisherigen Weise ermöglichen und auch nicht zu einer Nutzungsänderung führen, vom Bestandschutz gedeckt (BVerwGE 47, 126, 128; vgl. auch Gohrke/Bresahn, NVwZ 1999, 932, 935).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Jedoch schließt der Bestandsschutz bauliche Erweiterungen ebenso aus wie eine Änderung der Funktion eines Bauwerks auf Grund einer Nutzungsänderung (s. z.B. BVerwG, NVwZ 1986, 740).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Eine solche liegt vor, wenn durch die Verwirklichung des Vorhabens die jeder Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange neu berührt werden, so dass sich die Genehmigungsfrage neu stellt (s. etwa BVerwG, BRS 48 Nr. 58 und BRS 50 Nr. 166; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 8 A 10540/07.OVG -).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Zwar hängt der Erfolg einer Verpflichtungsklage allein davon ab, ob der Kläger einen Anspruch auf Erlass des von ihm erstrebten Verwaltungsakts hat (BVerwG, DÖV 1985, 407, 408).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.1991 - 7 B 10342/91

    Offener Kamin; Geschlossener Feuerraum; Beschränkung des Betriebs

    Auszug aus VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08
    Dies hatte zur Folge, dass der offene Kamin gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV - nur gelegentlich benutzt werden durfte (näher dazu OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1991, 850).
  • VG Münster, 12.01.2017 - 2 K 2724/14

    Rechtswidrigkeit einer auf die Errichtung von Stellplätzen für ein Wohnhaus

    vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 20. Oktober 2008 - 4 K 788/08.NW -, juris Rn 17; Kopp/Ramsauer, VwVfG-Kommentar, 16. Auflage 2015, § 36 Rn 8.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht